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Themen im Überblick

Gewerblich und privat

In unser Tätigkeitsfeld fallen sowohl gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse wie auch Mietverhältnisse über Wohnraum. In unserer täglichen Arbeit sind wir sowohl für Mieter als auch auf der Vermieterseite tätig und bieten daher die rechtliche Kompetenz für beide Seiten. Wir sind daher auch in der Lage die Bedürfnisse beider Lager zu verstehen und sofern möglich interessengerechte außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten.

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Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen (Miete / Mängel / Schadensersatz)

Wir unterstützen Sie bei der Beitreibung rückständiger Mieten. Gegenrechte, wie beispielsweise die Minderung aufgrund eines Mangels, werden von uns juristisch eingeordnet und das notwendige Vorgehen diesbezüglich mit Ihnen abgestimmt. Selbstverständlich stehen wir auch mit Rat und Tat im Hinblick auf etwaige Beschädigungen der Mietsache an Ihrer Seite. Unsere diesbezügliche Expertise erhalten Sie sowohl für die außergerichtliche Korrespondenz und Beratung als auch in der gerichtlichen Durchsetzung.

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Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen

Nach Ausspruch einer Kündigung steht auf der einen Seite die Sorge den Mittelpunkt seines Lebens oder seiner gewerblichen Tätigkeit zu verlieren und auf der anderen Seite die Problematik die gekündigten Räume neu vermieten zu wollen. Wir bieten Ihnen die notwendige Sicherheit Ihre Ansprüche zur Durchsetzung einer berechtigten oder zur Abwehr einer unberechtigten Kündigung zu wahren.

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Vertragsgestaltung und -prüfung

Die Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien unterliegen nicht zuletzt auf Grund der fortgebildeten Rechtsprechung des BGH einer komplexen juristischen Dogmatik. Dabei gilt sowohl im Wohn- als auch im gewerblichen Mietrecht, dass die vertraglichen Möglichkeiten vor dem Hintergrund einer durch die Rechtsprechung geprägten AGB-Inhaltskontrolle einem stetigen Wandel unterliegen. Wir entwerfen, prüfen und aktualisieren Ihren Mietvertrag in Hinblick auf diese besonders im Mietrecht prägende Problematik und beantworten Ihre Fragen, ob die jeweiligen Klauseln zu Ihren Gunsten oder Lasten durchsetzbar sind.

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Erlangung von spezifischen Erlaubnissen / Nutzungsgenehmigung

Insbesondere im gewerblichen Mietrecht spielt die Frage, wie die Mieträumlichkeiten genutzt werden dürfen, häufig eine zentrale Rolle. Für den Vermieter gilt es dabei beispielsweise im Rahmen von Ausbauverpflichtungen die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die versprochene Nutzung zu schaffen. Für den Mieter stellt sich die Frage, ob eine Änderung des Geschäftsfeldes noch von der erteilte Nutzungsgenehmigung umfasst ist oder nicht. Auf Grund unsere Expertise im öffentlichen Baurecht stehen wir in diesen Fragen sowohl in der außergerichtlichen Kommunikation mit den beteiligten Stellen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung an Ihrer Seite. Über das öffentliche Baurecht hinaus wahren wir Ihre Interessen natürlich auch für die zivilrechtlichen Ansprüche, die aus einem Verstoß der vertraglichen Pflichten zur Nutzungsgenehmigung folgen.

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Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.