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Themen im Überblick

Begleitung und Durchsetzung von Baugenehmigungsverfahren

Die frühe Involvierung eines Spezialisten für das öffentliche Baurecht in das Baugenehmigungsverfahren sichert die richtige Reaktion sowohl auf Rückfragen und Auflagen der Behörde als auch im Hinblick auf die involvierten Planer. Auch die Begleitung gegebenenfalls notwendiger Verpflichtungsklagen in enger Kooperation mit dem Bauvorlageberechtigten gehört zu unseren täglichen Aufgaben.

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Vertragsgestaltung und -prüfung

Wir bieten Unterstützung sowohl bei der Prüfung als auch bei der Gestaltung von allen notwendigen Verträgen Ihres Bauprojektes. Beginnend mit den Verträgen des Planers / Architekten, über die notwendige Vergabe der Handwerkerleistungen bis hin zu etwaigen notwendigen Mietverträgen oder Teilungserklärung bei Bildung von Wohnungseigentum. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der vollumfänglichen Aufklärung über die Inhalte und Wirksamkeit gegebenenfalls AGB-rechtlicher Ausgestaltung

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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Mängel / Verzug / Schadensersatz / Gewährleistung)

Eine frühe Involvierung eines Spezialisten für Baurechts sorgt dafür, dass Ihnen keine vertraglichen Ansprüche gegen Ihren Vertragspartner verlustig gehen. Sei es wegen fehlerhafter Bauleistungen oder verspätete Fertigstellung. Auch notwendige Fragen der Anspruchssicherung während des laufenden Bauvorhabens und nötigenfalls die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehören zu unseren üblichen Aufgaben.

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Auflösung / Beendigung von Verträgen

Manchmal geht es nicht anders und bestehende Verträge müssen beendet werden. Durch unsere Mithilfe können rechtssichere Voraussetzung für eine solche Vertragsbeendigung geschaffen und gegebenenfalls auch eine einvernehmliche Lösung zur Vertragsaufhebung mit dem Vertragspartner erarbeitet werden. Ebenfalls sorgen wir dafür, dass Ihnen aufgrund der Kündigung keine Ansprüche verloren gehen und beraten frühzeitig, wie ein entsprechendes Vorgehen auch im Hinblick auf die Weiterführung des Bauvorhabens anzugehen ist.

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Abwehr von Nachbarklagen gegen Baugenehmigung

Nach Erhalt der Baugenehmigung durch die Behörde stehen wir im weiteren Verfahren zur Verfügung, um Klagen von betroffenen Nachbarn abzuwehren und die diesbezüglichen Rechte unserer Mandanten vor Gericht zu verteidigen oder bereits im frühen Stadium eines oft langen Verwaltungsprozesses eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden.

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.